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Das Feuer ist aus, die Feuerwehr ist wieder abgefahren, und erst jetzt wird sichtbar, was der Rauch angerichtet hat. Decken und Wände sind grau bis schwarz, auf Möbeln und Fensterbänken liegt ein schmieriger Film. Der Brand selbst war oft schnell gelöscht, ausgelöst von einer Kerze am Adventskranz oder einem Heizgerät im Keller. Der Ruß hat sich aber weit über die Brandstelle hinaus verteilt.
Brände sind in den Wochen rund um Weihnachten häufiger als im Rest des Jahres. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft registrieren die Versicherer in dieser Zeit etwa 6.000 zusätzliche Feuerschäden. 2024 kamen diese zusätzlichen Schäden zusammen auf 31 Millionen Euro, der durchschnittliche Schaden erreichte mit 4.900 Euro einen Rekord. Den hohen Durchschnitt führt der Verband vor allem auf den wachsenden Anteil teurer Wohnungsbrände zurück.
Wer vor verrußten Räumen steht, fragt sich zuerst, ob er dort bleiben kann. Danach kommen die praktischen Fragen: Was lässt sich selbst sauber machen, und wer bezahlt den Rest?
Rußpartikel dringen in Putz, Beton und andere poröse Baustoffe ein, und über Lüftungssysteme gelangen sie auch in Räume, die vom Feuer gar nicht berührt wurden. Je länger der Ruß liegt, desto tiefer setzt er sich fest.
Schnell zu handeln heißt allerdings nicht, sofort alles zu putzen. Bei einem versicherten Schaden kommt es zuerst auf die Reihenfolge an.
Die Feuerwehren raten, die betroffenen Räume erst zu betreten, wenn sie abgekühlt und gut gelüftet sind, und nur nach Absprache mit Feuerwehr und Polizei. Danach kommt es vor allem darauf an, wie viel Ruß zu sehen ist. Ist die Wohnung nur leicht verraucht und liegt kein sichtbarer Ruß, können Sie sich nach gründlichem Lüften wieder dort aufhalten. Ist sie stark verrußt oder fühlen Sie sich unsicher, empfehlen die Feuerwehren, die erste Nacht woanders zu verbringen, bei Verwandten, Freunden oder im Hotel. Nehmen Sie zunächst nur Wertsachen und wichtige Dokumente mit.
Ruß kann Schadstoffe enthalten, je nachdem, was gebrannt hat. Das Merkblatt „Es hat gebrannt“ der Stadt Wetzlar hält aber fest, dass sich brandbedingte Schadstoffe nach den Erfahrungen bei vielen Brandschäden nur dort nachweisen ließen, wo die Verschmutzung auch zu sehen war. Mit dem sichtbaren Ruß werden demnach in der Regel auch die Schadstoffe entfernt.
Ist der Schaden versichert, lassen Sie zunächst alles so, wie es ist. Die Musterbedingungen der Versicherer sehen vor, dass das Schadenbild unverändert bleibt, bis der Versicherer die Schadenstelle freigegeben hat. Ihr eigener Vertrag kann davon abweichen. Lässt sich eine Veränderung nicht vermeiden, dokumentieren Sie den Schaden vorher mit Fotos: jeden Raum im Überblick, dazu Wände, Decken und beschädigte Gegenstände aus der Nähe. Das können Sie sofort tun, ohne auf eine Besichtigung durch den Versicherer zu warten.
Kleinere Schäden können Sie selbst beseitigen, bei einem versicherten Schaden nach Absprache mit dem Versicherer. Das Wetzlarer Merkblatt nennt als Beispiel einen Brand im Papierkorb oder auf dem Herd: Bei so geringer Verschmutzung reichen Haushaltsmittel. Für alles, was darüber hinausgeht, empfiehlt das Merkblatt Schutzkleidung: einen Einweganzug, eine Atemschutzmaske der Klasse FFP2 oder FFP3 und Handschuhe. Die Räume sollen über mehrere Tage gut gelüftet werden, und der Ruß darf nicht in saubere Bereiche getragen werden. Gereinigt ist eine Fläche, wenn keine Rußspuren mehr zu sehen sind. Lüftungs- und Klimaanlagen schalten Sie erst wieder ein, wenn ein Fachmann sie geprüft hat.
Überstreichen hilft nicht. Normale Wandfarbe löst die Rauchverfärbungen an, sodass sie danach fleckig durchschlagen. Farbhersteller bieten dafür Isolierfarben und Isoliergrund an, die solche Verfärbungen absperren. Auch sie setzen einen sauberen Untergrund voraus. Erst muss der Ruß entfernt werden, danach kann gestrichen werden.
Ein Fall für eine Fachfirma ist es, wenn der Ruß in mehreren Räumen liegt, großflächig an Decken haftet oder sich über die Lüftung verteilt hat.
Versicherungen unterscheiden zwischen Gebäude und Inhalt. Ruß an Decken, Wänden und Böden ist ein Schaden am Gebäude. Dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Möbel, Textilien und alles Bewegliche fallen unter die Hausratversicherung.
Für Mieter heißt das: Die Verantwortung für das Gebäude, einschließlich der Wände, liegt beim Vermieter. Melden Sie den Brand deshalb zuerst ihm oder der Hausverwaltung, und wenn eigene Sachen beschädigt sind, auch Ihrer Hausratversicherung. Die Reinigung von Wänden und Decken gibt in der Regel der Eigentümer in Auftrag.
Eigentümer und Hausverwaltungen können die Firma für die Rußentfernung auch selbst wählen. Versicherer schlagen häufig Firmen aus ihrem Netzwerk vor, verpflichtend ist das in der Regel nicht. Manche Verträge sehen aber vor, dass der Versicherer die Firma bestimmt oder den Auftrag selbst vergibt. Ob das für Sie gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wie bezahlt wird, ist bei unseren Kunden unterschiedlich. Einige Kunden informieren die Versicherung, beauftragen uns selbst und reichen unsere Rechnung danach dort ein. Andere zahlen die Reinigung selbst, ohne Versicherung. In beiden Fällen läuft es bei uns gleich ab: Besichtigung, schriftliches Angebot, Termin.
Zwischen „schnell handeln“ und „erst die Versicherung fragen“ scheint ein Widerspruch zu liegen. Das Gesetz verlangt beides. Nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Versicherungsnehmer den Schaden nach Möglichkeit mindern und zugleich die Weisungen des Versicherers einholen, wenn die Umstände es erlauben. Wer diese Pflichten grob fahrlässig verletzt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt.
Praktisch bedeutet das: Melden Sie den Brand Ihrem Versicherer unverzüglich, so schreibt es § 30 VVG vor. Werfen Sie beschädigte Gegenstände noch nicht weg, auch wenn sie unbrauchbar aussehen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot für die Reinigung machen und stimmen Sie es mit dem Versicherer ab, bevor die Arbeiten beginnen. Zusagen der Versicherung sollten Sie schriftlich haben.
Die Besichtigung muss dabei nicht warten. Wir kommen vorbei, bevor die Versicherung entschieden hat, schauen uns den Schaden an und erstellen ein Angebot. Damit hat der Versicherer eine Grundlage für seine Entscheidung. Sobald er zustimmt, können wir anfangen. Auf Wunsch stimmen wir uns dabei direkt mit Ihrem Versicherer und dem Sachverständigen ab.
Zwischen „schnell handeln“ und „erst die Versicherung fragen“ scheint ein Widerspruch zu bestehen. Das Gesetz verlangt aber beides. Nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Sie als Versicherungsnehmer den Schaden nach Möglichkeit mindern und zugleich die Weisungen des Versicherers einholen, wenn die Umstände es erlauben. Wer diese Pflichten grob fahrlässig verletzt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt.
Melden Sie Ihrem Versicherer den Brand deshalb unverzüglich, wie es § 30 VVG vorschreibt. Werfen Sie beschädigte Gegenstände noch nicht weg, auch wenn sie unbrauchbar aussehen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot für die Reinigung machen und stimmen Sie es mit dem Versicherer ab, bevor die Arbeiten beginnen. Zusagen der Versicherung sollten Sie schriftlich haben.
Mit unserer Besichtigung müssen Sie nicht warten. Wir kommen vorbei, bevor der Versicherer entschieden hat, schauen uns den Schaden an und erstellen ein Angebot. Damit hat der Versicherer eine Grundlage für seine Entscheidung. Sobald er zustimmt, können wir anfangen. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versicherer und, falls ein Gutachter beteiligt ist, auch mit diesem ab.
Unser Hauptverfahren für die Rußentfernung nach Brandschäden ist das Vakuumstrahlverfahren. Dabei trägt ein Strahlmittel den Ruß von der Oberfläche ab. Strahlmittel und Ruß werden im geschlossenen Kreislauf sofort abgesaugt, ohne Wasser und ohne Chemie. Weil dabei nichts in die Umgebung gelangt, tragen wir den Ruß nicht in Räume, die bisher sauber geblieben sind. Bewohner müssen das Gebäude während der Arbeiten nicht verlassen.
Flächen, die sich nicht zum Strahlen eignen, reinigen wir ergänzend von Hand oder mit Sprühextraktion.
Bei Kleidung, Gardinen und anderen Textilien, die sich nicht ersetzen lassen, arbeiten wir mit einem Partner für die Textilreinigung nach einem Brand zusammen. Er reinigt unter anderem Einsatzkleidung für Feuerwehren.
Der Preis hängt von der Fläche ab und davon, wie fest der Ruß sitzt. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein Angebot mit Festpreis, das Sie auch Ihrem Versicherer vorlegen können.
In Produktion, Lager oder Werkstatt kommt eine Frage dazu: Wie lange steht der Betrieb still? Die Reinigung ist bei uns auch bei laufendem Betrieb möglich, abgestimmt auf das, was weiterlaufen muss. Worauf es nach einem Entstehungsbrand in der Fertigung in den ersten Tagen ankommt, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Wenn es bei Ihnen gebrannt hat, im Keller, in der Wohnung oder in der Halle, kommen wir aus Ratingen zu Ihnen und besichtigen den Schaden kostenlos. Ob eine Versicherung beteiligt ist, spielt dafür keine Rolle.
Ihr PUR Team










